Regionalbudget

Mit Hilfe des thematischen Förderaufrufes „Regionalbudget“ will die LAG Märkische Seen Ehrenämter und lokale, kleine Initiativen stärken, indem sie investive und nicht-investive Projekte fördert. Antragsberechtigt sind Initiativen von natürlichen Personen, Vereinen, Verbänden, juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie Kommunen.
Der Fördersatz beträgt 90% der förderfähigen Ausgaben, wobei der beantragte Förderbetrag zwischen 2.000€ und 20.000€ liegen muss. Förderfähig sind Ausgaben für investive Vorhaben, etwa für Fremdleistungen von Handwerkern und die Beschaffung von Materialien, Ausstattungen oder Technik. Förderfähig sind auch Honorarausgaben für nicht-investive Projekte, wie Veranstaltungen (Kultur, außerschulische Bildung u.a.). Nicht förderfähig sind Aufwendungen bzw. Ausgaben für Catering / Beköstigung, Reisekosten und Verwaltungskosten (Telefon, Porto u.ä).
Aktuell findet kein Förderaufruf für das Regionalbudget statt. Interessenten wenden sich bitte an die Geschäftsstelle zur Beratung.
Dokumente zur Antragsstellung:
Kriterien zum Projektauswahlverfahren
Ausgewählte Vorhaben Regionalbudget 2024
Ausgewählte Vorhaben Regionalbudget 2025
Kontakt:
Geschäftsstelle der LAG Märkische Seen e.V.
Nils Kirschstein
Mahlsdorfer Straße 61b, 15366 Hoppegarten
030 9799 259 13
