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Regionalbudget

Ablaufplan Regionalbudget

Mit Hilfe des thematischen Förderaufrufes „Regionalbudget“ will die LAG Märkische Seen Ehrenämter und lokale, kleine Initiativen stärken, indem sie investive und nicht-investive Projekte fördert. Antragsberechtigt sind Initiativen von natürlichen Personen, Vereinen, Verbänden, juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie Kommunen. 

 

Der Fördersatz beträgt 90% der förderfähigen Ausgaben, wobei der beantragte Förderbetrag zwischen 2.000€ und 20.000€ liegen muss. Förderfähig sind Ausgaben für investive Vorhaben, etwa für Fremdleistungen von Handwerkern und die Beschaffung von Materialien, Ausstattungen oder Technik. Förderfähig sind auch Honorarausgaben für nicht-investive Projekte, wie Veranstaltungen (Kultur, außerschulische Bildung u.a.). Nicht förderfähig sind Aufwendungen bzw. Ausgaben für Catering / Beköstigung, Reisekosten und Verwaltungskosten (Telefon, Porto u.ä).

 

Aktuell findet kein Förderaufruf für das Regionalbudget statt. Interessenten wenden sich bitte an die Geschäftsstelle zur Beratung. 

 

 

 

Dokumente zur Antragsstellung:

Aufruf

Projektblatt

Kostenplan

Zeitplan

Kriterien zum Projektauswahlverfahren

 

 

Ausgewählte Vorhaben Regionalbudget 2024

Ausgewählte Vorhaben Regionalbudget 2025

 

Kontakt:
Geschäftsstelle der LAG Märkische Seen e.V.
Nils Kirschstein
Mahlsdorfer Straße 61b, 15366 Hoppegarten
030 9799 259 13

Ablaufplan

Kontakt

LAG Märkische Seen e.V.
Regionalmanagement/ Geschäftsstelle
Mahlsdorfer Str. 61 b
15366 Hoppegarten

 

Telefon (030) 9799259-14
Telefax (030) 9799259-11
E-Mail E-Mail:


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