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Fördergrundsätze

 

AKTUELLE INFORMATION 2024:

 

Die Richtlinie wurde am 1. Juli 2023 veröffentlicht.
Stichtag für das II. Projektauswahlverfahren ist der 31. März 2024.

 


 

Die Regionale Entwicklungsstrategie konnte im Juli 2022 fristgerecht beim zuständigen Landwirtschaftsministerium eingereicht werden. Nach eingehender Prüfung der RES wurde am 9. Dezember 2022 von Minister Axel Vogel die LEADER-Region für die Förderperiode 2023 - 2027 als Fördergebiet anerkannt. Damit können seit dem 1. Juli 2023 Fördermittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds zur Umsetzung der RES in der LEADER-Region Märkische Seen eingesetzt werden. Dafür stehen in diesem Zeitraum 10,4 Mio. € zur Verfügung.


Alle Projekte müssen das in Kap. 6 der Regionalen Entwicklungsstrategie beschriebene Projektauswahlverfahren durchlaufen. Dieses soll sicherstellen, dass jeweils die Projekte mit dem höchsten Mehrwert in den Genuss einer Förderung kommen. Dementsprechend finden in der LAG Märkische Seen jährlich zu mindestens zwei Stichtagen Projektauswahlverfahren statt.


Als Stichtag für das 2. Projektauswahlverfahren wurde der 31. März 2023 mit einem Budget in Höhe von 1,5 Mio. € festgelegt. Bis dahin müssen interessierte Antragsteller eine vollständig ausgefüllte und schlüssige Maßnahmebeschreibung bei der LAG einreichen, wenn Sie in dieser Runde berücksichtigt werden wollen. Notwendige Baugenehmigungen sollten bereits beantragt sein.

In einem Ordnungstermin am 25. April wird das Projektauswahlverfahren durchgeführt.

 

Antragsteller sollten rechtzeitig mit der Geschäftsstelle Kontakt aufnehmen, um für die nächste Antragsrunde gut aufgestellt zu sein bzw. ggf. ein anderes geeignetes Programm zu finden.

 

Kontakt mit der Geschäftsstelle:

Regionalmanagement Märkische Seen e.V.

Tel. 030-9799 259-14

Fax 030-9799 259-11

 

 

Kontakt

LAG Märkische Seen e.V.
Regionalmanagement/ Geschäftsstelle
Mahlsdorfer Str. 61 b
15366 Hoppegarten

 

Telefon (030) 9799259-14
Telefax (030) 9799259-11
E-Mail E-Mail:


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