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Richtlinie LEADER in Brandenburg

Voraussetzung für eine Antragstellung beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung ist die Bevotung der Vorhaben durch die Entscheidungsgremien der LEADER- Aktionsgruppe.

 


 

Anliegen der Umsetzung der Richtlinie ist es, mit der Förderung von Maßnahmen die Leistungsfähigkeit des ländlichen Raums zu stärken, insbesondere durch den Erhalt und/oder Schaffung von Arbeitsplätzen. Das Förderinstrument ist auf die Verbesserung bzw. Sicherung der Lebensperspektive aller dort lebenden Altersgruppen ausgerichtet. Die Förderung im Rahmen dieser Richtlinie soll eine regionale nachhaltige Entwicklung unterstützen.

 

Wer kann gefördert werden?

  • Juristische Personen des öffentlichen Rechts

  • natürliche Personen (Einzelpersonen, Personengesellschaften und Personengemeinschaften) und juristische Personen des privaten Rechts

  • Lokale Aktionsgruppen als rechtsfähige Zusammenschlüsse von Akteuren im ländlichen Raum

 

Welche Voraussetzungen sind erforderlich?

Maßnahmen liegen in der Fördergebietskulisse und tragen zur Umsetzung der Ziele der Regionalen Entwicklungsstrategien (RES) bei.

Die Vorhaben erreichen die Anforderungen der Projektauswahl der LAG.

 

Was wird gefördert?

  • Regionalmanagement (Teil II A)

  • Unterstützung, Sensibilisierung der lokalen Akteure (Teil II B)

  • Nationale und transnationale Kooperationen lokaler Aktionsgruppen sowie Vorbereitung von Kooperationen (Teil II C)

  • Umsetzung von investiven Vorhaben im Rahmen der regionalen Entwicklungsstrategie (Teil II D)

 

Wie wird gefördert?

Einzelheiten sind der Richtlinie  zu entnehmen.

https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/service/foerderung/laendliche-entwicklung/foerderung-leader/

 

Welche Einschränkungen gibt es?

Von der Förderung sind unter anderem ausgeschlossen:

  • Erwerb von Immobilien,

  • Bau- und Erschließungsmaßnahmen in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten, außer Bauvorhaben von Zuwendungsempfängern nach D.2.1.1,

  • Investitionen in Schulen, außer Grundschulen,

  • Kauf von Lebendinventar (Tiere sowie einjährige Pflanzen und deren Anpflanzung),

  • Planungsarbeiten, die gesetzlich vorgeschrieben sind und nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit der förderfähigen Maßnahme stehen,

  • Forschungs- und Entwicklungsvorhaben,

  • Erwerb von Produktions- und Lieferrechten sowie von Gesellschaftsanteilen, Ablösungen von Verbindlichkeiten, Erbabfindungen, Kreditbeschaffungskosten, Leasingkosten, Kosten für den Mietkauf und Gebühren für eine Beratung in Rechtssachen,

  • Betriebs- und Folgekosten im Zusammenhang mit investiven Maßnahmen sowie Kosten für den laufenden Betrieb von Einrichtungen und Ersatzbeschaffungen,

  • Bewirtungsaufwendungen

  • Erwerb von gebrauchten technischen Anlagen und Ausrüstungsgegenständen, Die Bewilligungsbehörde kann in begründeten Einzelfällen Ausnahmen zulassen,

  • Erwerb von Gegenständen bis zu einem Wert von 410 € (netto) im investiven Bereich,

  • Mehrwertsteuer für Personen, welche vorsteuerabzugsberechtigt sind.

 

Bitte informieren Sie sich über aktuelle Informationen für Ihr Vorhaben seitens der LAG hier.

 

Kontakt

LAG Märkische Seen e.V.
Regionalmanagement/ Geschäftsstelle
Mahlsdorfer Str. 61 b
15366 Hoppegarten

 

Telefon (030) 9799259-14
Telefax (030) 9799259-11
E-Mail E-Mail:


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