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Antragsverfahren LEADER

Ihre Projektidee sollten Sie zunächst im dafür vorgesehenen Formular beschreiben und an das Regionalmanagement senden. Gern nehmen wir Ihre Anfragen auch telefonisch entgegen oder vereinbaren mit Ihnen einen Termin für eine persönliche Erstberatung.

 

 

Projektauswahlverfahren

 

 

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung der ländlichen Entwicklung im Rahmen von LEADER (LEADER-Richtlinie) 2023 vom 12. Juni 2023

 

Anlage zur LEADER Richtlinie 2023 - Ergänzende Hinweise und Begriffsbestimmungen vom 12. Juni 2023

 
Information: 

Aktuelles Merkblatt herunterladen

Projektauswahlkriterien (PAK)

 

LEADER-Gebietskulissen 2023 bis 2027
Fördergebietskulisse Ländlicher Raum 2023 bis 2027 
siedlungs- bzw. ortsteilscharfe Übersicht zu den Zugehörigkeiten zum ländlichen Raum bzw. zur LEADER-Gebietskulisse.

 
Formular:Maßnahmebeschreibung 
Ergänzende Unterlagen/Hilfen:

Anlagenliste Antrag

Merkblatt Gewerbe

Angaben zur Einschätzung grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit

 

Leitfaden Barrierefreies Bauen

 
Merkblätter (MLUK)

Hinweise-und-Begriffsbestimmungen-LEADER
Informationsblatt-Einheitskosten 2023

Vergabeleitfaden ELER-01.12.2023
 

Wichtige Unterlagen zum

Vergaberecht für private und öffentliche Auftraggeber im Rahmen von ELER-Förderprojekten

 
   

 

 

 

 

 

 

Ihre Projektidee sollten Sie zunächst in der dafür vorgesehenen Maßnahmebeschreibung beschreiben und an das Regionalmanagement senden. Dort wird eingeschätzt, ob die Projekte inhaltlich in die regionale Entwicklungsstrategie passen und in enger Abstimmung mit der zuständigen Bewilligungsbehörde (Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung - LVLF) geprüft, ob eine generelle Förderfähigkeit nach der ILE/ LEADER-Richtlinie vorliegt. Das Regionalmanagement wird dann den Kontakt mit Ihnen als potenziellem Projektträger aufnehmen, um das weitere Vorgehen (z.B. Nachbesserungen) abzustimmen.

 

Förderfähige und beschlussreife Maßnahmebeschreibungen werden in der nächstmöglichen LAG-Vorstandssitzung von den Vorstandsmitgliedern diskutiert und durch ein positives Votum für eine Antragsstellung bei der Bewilligungsbehörde freigegeben. Danach kann der eigentliche Förderantrag beim LVLF gestellt werden.

 

 

 

 

Richtlinie

Bei einer Antragstellung im Rahmen der Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILE) und LEADER sind mehrere Maßnahmen Gegenstand der Förderung. Die wichtigsten für Ihr Vorhaben wollen wir Ihnen an dieser Stelle kurz vorstellen. Bei konkreten Projektvorschlägen sollten Sie jedoch eine Beratung in Anspruch nehmen.

 

Teil II C Maßnahmen der wirtschaftlichen Entwicklung zur Erhaltung oder Schaffung von Beschäftigungs- und Einkommensmöglichkeiten

  • Kooperation von Land- und Forstwirten mit anderen Partnern im ländlichen Raum

  • Dorftypische Gewerbe-, Handwerks- und Dienstleistungstätigkeiten

  • Unterbringung von Feriengästen sowie qualitätsverbessernde oder saisonverlängernde

  • Maßnahmen

  • Ausbau von kleinen touristischen Infrastruktureinrichtungen, einschließlich dazugehöriger Ausstattung sowie Informations- und Leitsysteme

 

Teil II D Maßnahmen zur Erhaltung und Gestaltung ländlich geprägter Orte und der mit der Landwirtschaft verbundenen Infrastruktur

  • Erhaltung ortsbildprägender/ortstypischer Gebäude und baulicher Anlagen

  • Dienstleistungseinrichtungen zur Grundversorgung für die ländliche Wirtschaft und Bevölkerung

  • Vorhaben junger Familien zum Erhalt ländlicher Bausubstanz für Wohnzwecke

  • Infrastrukturmaßnahmen im ländlichen Siedlungsbereich und Rückbau von nicht mehr genutzten baulichen ländlichen Anlagen einschließlich der erforderlichen Begleitmaßnahmen

  • Verbesserung der ländlichen Infrastruktur

 

Teil II E Maßnahmen von überregionaler Bedeutung zur Entwicklung und Gestaltung von ländlichen Räumen mit hohem Kultur- und Naturwert und zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des Kulturerbes

  • Investitionen zur Entwicklung von Vorhaben mit hohem Kultur- und Naturwert

 

Teil II H Modellhafte Maßnahmen

  • Informations-, Bildungs- und Beratungsleistungen

  • Innovative Vorhaben zur Entwicklung und Verbesserung der betrieblichen Wertschöpfung oder zur Verbesserung der Umweltsituation und der Lebensqualität

 

Kontakt

LAG Märkische Seen e.V.
Regionalmanagement/ Geschäftsstelle
Mahlsdorfer Str. 61 b
15366 Hoppegarten

 

Telefon (030) 9799259-14
Telefax (030) 9799259-11
E-Mail E-Mail:


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