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REGION: Landesamt für Umwelt Brandenburg erteilt Genehmigung für Tesla-Fabrik in Grünheide (Mark)

04. 03. 2022

Am 4. März 2022 hat das für immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren zuständige Landesamt für Umwelt (LfU) die Genehmigung für die Tesla-Fabrik im brandenburgischen Grünheide (Landkreis Oder-Spree) erteilt und an den Vorhabenträger übergeben.

 

Ab dem Tag der Bekanntmachung liegt der Genehmigungsbescheid in der Gemeinde Grünheide (Mark), der Stadt Erkner, dem Amt Spreenhagen und am Sitz der Verwaltung des Landkreises Oder-Spree in Beeskow sowie im Landesamt für Umwelt am Standort in Frankfurt (Oder) zwei Wochen zur Einsichtnahme aus. Mit dem Ende der Auslegung beginnt die Frist von einem Monat, innerhalb der Widersprüche gegen die Genehmigung erhoben werden können. Parallel wird der Genehmigungsbescheid im Internet auf dem UVP-Portaldes Landes Brandenburg veröffentlicht, wo er bis zum Ende der Widerspruchsfrist einsehbar ist.

 

Das mit dem 536 Seiten umfassenden Bescheid genehmigte Vorhaben beinhaltet die Anlage zur Herstellung von bis zu 500.000 Fahrzeugen pro Jahr, Aluminiumschmelzanlagen und eine Aluminiumgießerei, Anlagen zur Oberflächenbehandlung, Wärmeerzeugung sowie Lagerung. Zur Anlage gehören außerdem die Batteriezellfertigung, eine betriebliche Abwasservorbehandlungsanlage ein Feuerwehrgerätehaus, ein Hochregallager sowie Labore und Werkstätten.

 

Das Tesla-Genehmigungsverfahren ist in mehrfacher Hinsicht ein ungewöhnliches Verfahren. Durch das Landesamt für Umwelt wurde in vergleichsweise kurzer Zeit nicht nur eine Fabrik, sondern ein ganzes Industriegebiet mit mehreren Großanlagen und wiederholter Öffentlichkeitsbeteiligung geprüft und genehmigt. Umweltminister Axel Vogel dankt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Landesamt sowie in den weiteren beteiligten Behörden: „Als leistungsstarke Landesverwaltung haben Sie sich auch unter dem Druck eines großen öffentlichen Interesses jederzeit auf die fachlichen Anforderungen, das hohe Schutzniveau der Umwelt, den Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor Gefahren und unzumutbaren Belästigungen sowie die Rechtssicherheit des Verfahrens konzentriert. Die Verfügbarkeit von Wasser wird in Zeiten der Klimakrise für künftige Entwicklungen und Ansiedlungen immer mehr eine wichtige Rolle spielen. Die Digitalisierung kann vor allem dazu beitragen, Verfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen, ohne Umweltstandards und Beteiligungsrechte einzuschränken. In Brandenburg sind wir im Bereich elektronischer Antragsverfahren bundesweit ein Vorreiter und werden unsere Initiativen dazu gegenüber der neuen Bundesregierung verstärken.“

 

Die Genehmigungsunterlagen umfassen mit den dazugehörigen Antragsunterlagen, Gutachten und Stellungnahmen mehr als 23.700 Seiten in 66 Aktenordnern. Darin enthalten sind auf rund 80 Seiten mehr als 400 Nebenbestimmungen (Auflagen und Bedingungen) und eine zirka 400-seitige Begründung der Entscheidung, in der die Einwendungen gewürdigt werden. Zu den Nebenbestimmungen gehören unter anderem Anforderungen zum Grundwasserschutz sowie zu wassersparenden und abwasserreduzierenden Maßnahmen, Artenschutzmaßnahmen, Grenzwerte für Luftschadstoffe und Regelungen über deren Messung sowie Arbeitsschutzauflagen.

 

In 113 Auflagen zur Luftreinhaltung werden für jeden Abluftstrom Grenzwerte und die jeweiligen Schornsteinhöhen festgelegt. Weitere 22 Auflagen bestimmen, mit welchen Methoden und in welchen Abständen die Abluft zu messen ist. 96 Auflagen zum Trinkwasserschutz, zur Abwasserentsorgung und zum Niederschlagswasser legen unter anderem Grenzwerte bei der Einleitung in die Abwasserdruckleitung und entsprechende Reinigungsverfahren fest. Bei der Verwendung von Baustoffen ist zu beachten, dass keine schädlichen Stoffe in das Grundwasser gelangen. Mit einem Grundwassermonitoring sind sowohl die Grundwasserneubildung als auch die Qualität des Grundwassers regelmäßig zu kontrollieren. Angesichts der nicht zuletzt klimawandelbedingt angespannten Wassersituation soll damit möglichst frühzeitig auf Veränderungen reagiert werden können.

 

Nach der Prüfung durch die Genehmigungsbehörde fällt die Gesamtanlage unter die Vorschriften der Störfallverordnung (12. BImSchV) und muss daher besondere Vorkehrungen zur Verhinderung von Störfällen und zur Begrenzung der Auswirkungen von Störfällen treffen sowie einen angemessenen Sicherheitsabstand zu angrenzenden Schutzobjekten einhalten. Tesla muss ein Störfallkonzept erstellen und besonderen Informationspflichten nachkommen.

 

Für die Entscheidung hat das LfU die vom Vorhabenträger beantragte sofortige Vollziehbarkeit angeordnet. Das bedeutet, dass Tesla mit der weiteren Errichtung der Anlage beginnen beziehungsweise fortfahren darf – Widersprüche gegen das Vorhaben haben keine aufschiebende Wirkung. Vor der von Tesla vorab anzuzeigenden Inbetriebnahme der Anlage müssen mehrere Nebenbestimmungen erfüllt sein, was zuvor von den zuständigen Behörden überprüft werden muss. Dazu zählen beispielsweise der Einbau von Messeinrichtungen für Luftschadstoffe und Vorkehrungen zum Brandschutz und für Störfälle.

 

Das Genehmigungsverfahren für eines der aktuell größten Industrieprojekte in Europa wurde durch die brandenburgischen Behörden zügig und effizient durchgeführt. Nach der Eröffnung des Genehmigungsverfahrens am 3. Januar 2020 hatte der Antragsteller das Vorhaben mehrfach geändert. Die Antragsunterlagen wurden erneut im Juni 2020 sowie im Juni 2021 ausgelegt. Vom 23. September bis zum 2. Oktober 2020 fand eine Erörterung in der Stadthalle von Erkner statt, auf der das Landesamt für Umwelt, die weiteren beteiligten Behörden, der Antragsteller sowie zahlreiche Einwenderinnen und Einwender die vorliegenden 414 Einwendungen zum Vorhaben erstmals diskutierten. Die 3. Öffentlichkeitsbeteiligung im Genehmigungsverfahren wurde am 22. November 2021 mit einer Online-Konsultation nach dem Planungssicherstellungsgesetz abgeschlossen, in der insgesamt 813 Einwendungen zu berücksichtigen waren. Im Dezember 2021 legte Tesla letzte Unterlagen zur Vervollständigung der Antragsunterlagen vor. Das Landesamt für Umwelt hat ab diesem Zeitpunkt die abschließende Prüfung vorgenommen – insgesamt waren im Verfahren die Stellungnahmen von 15 Behörden zu berücksichtigen, darunter vom Landkreis Oder-Spree.

 

Tesla hat einen großen Teil der Fertigungsanlagen auf der Basis von Zulassungen des vorzeitigen Beginns (nach Paragraf 8a des Bundesimmissionsschutzgesetzes) auf eigenes Risiko gebaut und Prüfungen der Betriebstüchtigkeit vorgenommen. Dazu zählen die Errichtung eines großen Teils der geplanten Gebäude, der Einbau von technischer Gebäudeeinrichtung wie Sprinkleranlagen, Strom- und Wasserleitungen, Rohrleitungen für die Versorgung von Maschinen mit Ausgangsstoffen und Druckluft und Meldeeinrichtungen für Unfälle. Außerdem wurde ein großer Teil der technischen Anlagen eingebaut und die Betriebstüchtigkeit der Anlagen unter anderem mit der Fertigung von bis zu 2.000 Karossen geprüft. Die Zulassungen des vorzeitigen Beginns haben sich nun erledigt, da mit der Genehmigung die Errichtung und der Betrieb der Anlage abschließend zugelassen wurden. Die Auflagen der 19 Zulassungen wurden in den Genehmigungsbescheid übernommen und gelten damit weiter. Das betrifft insbesondere Nebenbestimmungen zum Lärmschutz, Schutz des Grundwassers und Bodens, Naturschutz, Abfallrecht, Brandschutz, Baurecht und zur Reinhaltung der Luft.

 

Von den beantragten knapp 312 Hektar sind bisher 164 Hektar Wald gerodet. Der forstrechtlich notwendige Ersatz der 312 Hektar Waldfläche wurde durch arten- und naturschutzrechtliche Auflagen ergänzt, so dass Tesla bis zum 31. Dezember 2022 knapp 318 Hektar erstaufforsten muss. Bis Ende 2025 ist auf 319 Hektar zusätzlich Waldumbau durchzuführen. Die Erstaufforstungen sind zu 97 Prozent abgeschlossen.

 

Zu den geforderten und größtenteils durchgeführten Artenschutzmaßnahmen zählen unter anderem rund 90 Nisthilfen für Vögel, 66 Fledermauskästen und Ausweichquartiere für Reptilien wie Zauneidechse und Schlingnatter.

 

Quelle: Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz

 

 

Kontakt

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