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Koalitionsvertrag: Regionale Entwicklung und ländliche Räume

26. 11. 2021

SPD, Bündnis 90/Die Grünen und die FDP den Koalitionsvertrag für die kommende Bundesregierung vorgestellt.

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Gleichwertige Lebensverhältnisse - diese Kernforderung findet sich durchgängig im Koalitionsvertrag wieder. Gerade auch für ländliche Räume. Sie sollen als attraktive Lebensräume erhalten und weiterentwickelt werden -  sei es für Alteingesessene oder Zugezogene. 
 
So etwa im Bereich nachhaltige Mobilität und Zugang zu Basisdienstleistungen. Im Gesundheits- und Pflegesektor sollen sektorübergreifende, wohnortnahe und gebündelte Angebote bereitgestellt werden. Durch die Erhaltung und Stärkung von regionalen Wertschöpfungsketten und innovativen Projekten, wie Gemeinschaftshäuser und Dienstleistungszentren soll die Attraktivität von ländlichen Räumen gestärkt werden. Der konkrete Fortschritt wird künftig mit dem regelmäßig erscheinenden Gleichwertigkeitsbericht dargestellt. Alle Bundesprogramme werden kontinuierlich evaluiert.

Der Fokus der regionalen Entwicklung soll auf der Förderung strukturschwacher Regionen sowie auf den Themen Innovation, Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Dekarbonisierung liegen. Förderprogramme werden dabei klug zusammengebracht und flexibilisiert. Ziel ist es, möglichst viele Synergien zu erzeugen und bürokratische Hürden abzubauen. Durch bessere Beratung soll endlich mehr Licht in den Förderdschungel aus europäischen, nationalen und kommunalen Mitteln gebracht werden. So wird der Zugang zu Fördermöglichkeiten künftig deutlich erleichtert, und eine meiner Kernforderungen erfüllt: Akteur*innen können künftig einfacher Projekte vor Ort umsetzen - und zwar ganz ohne akademischen Abschluss in “Bürokratiedeutsch”. 

Die regionale Verteilung von Förderprogrammen wird zur Sicherstellung ihrer Ausgewogenheit zukünftig offengelegt. Der Abruf der Bundesfördermittel wird vereinfacht, indem nicht rechtzeitig abgerufene Mittel auch überjährig zweckgebunden bereitgestellt werden. Außerdem sollen die Möglichkeiten der Infrastrukturinvestitionen in der GRW und GAK, aber auch der Sonderrahmenplan „Ländliche Entwicklung“ erweitert werden. 

Förderung kann nur dort effizient eingesetzt werden, wo Menschen direkt und aktiv mit in den Prozess eingebunden werden. Die Bürger*innen vor Ort wissen selbst am besten, was ihre Region wirklich benötigt und wo das Potenzial liegt. Der Koalitionsvertrag sieht daher eine erhöhte Bürgerbeteiligung vor. Als Beispiele werden Regionalbudgets, die Regionale Entwicklungskonzepte und Regionalmanagement genannt.

Auch die Kommunen werden von der kommenden Bundesregierung gestärkt. Der Dialog zwischen der Bundesregierung und Kommunalpolitiker*innen wird verbessert und Kommunen wird mehr Entscheidungsfreiheit eingeräumt. Finanzschwache Kommunen werden künftig stärker unterstützt und bei der Förderung bei ihrem Eigenanteil entlastet. Außerdem soll eine Lösung für die Altschuldenproblematik gefunden werden, was für etliche Kommunen etwa in Rheinland-Pfalz, als auch in Nordrhein-Westfalen extrem wichtig ist. Die vorgesehenen Beteiligungen von Kommunen an der Wertschöpfung von Erneuerbaren vor Ort  - Photovoltaik und Windkraft - werden frisches Geld in die kommunalen Haushalte insbesondere ländlicher Regionen spülen - und dadurch die Bereitschaft für die Energiewende stärken. Ein Grüner Erfolg, der die Bedeutung von ländlichen Räumen für die Energiewende anerkennt.

Auch wenn es um den Strukturwandel geht, müssen Bürger*innen mit einbezogen und auf deren Erfahrung und Expertise gesetzt werden. Für den Kohleausstieg, der laut Koalitionsvereinbarung idealerweise bis spätestens 2030 erfolgen soll, werden regionale Transformationscluster sowie Unterstützung vor allem für strukturschwache Regionen bereitgestellt. Um den Transformationsprozess zu beschleunigen werden das Strukturstärkungsgesetz und Bundesprogramm STARK angepasst.

Im Bereich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit sieht der Vertrag eine Stärkung des urban diplomacy Ansatzes zur besseren Vernetzung von Städten vor. Auch der Ausbau von europäischen Projekten in Grenzregionen wird gefördert, beispielsweise durch den Einsatz von Regionalräten oder Experimentierklauseln. Ein wichtiger Schritt für Grenzregionen, die im nationalen Blick oftmals  nur am Rande wahrgenommen werden, durch die europäische Anbindung jedoch neue Zentren bilden können.
 
Last but not least, macht sich der Koalitionsvertrag für die Förderung von Kulturangeboten und Begegnungsstätten im ländlichen Raum stark. So wird das Kulturförderprogramm Trafo als Vorbild für exemplarische Initiativen erwähnt, damit Regionen ihr Kulturangebot dauerhaft sichern können. Finanzschwache Kommunen sollen dabei nicht mehr als 10% zur Kofinanzierung beitragen müssen.

Quelle: Niklas Nienaß MdEP

Die Grünen / Europäische Freie Allianz
Koordinator im Ausschuss für Regionale Entwicklung
Mitglied im Ausschuss für Kultur und Bildung

https://niklas-nienass.eu

 

Kontakt

LAG Märkische Seen e.V.
Regionalmanagement/ Geschäftsstelle
Mahlsdorfer Str. 61 b
15366 Hoppegarten

 

Telefon (030) 9799259-14
Telefax (030) 9799259-11
E-Mail E-Mail:


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