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LEADER und GAK: Richtlinienänderung in Kraft

22. 12. 2020

Anträge für Vorhaben der integrierten ländlichen Entwicklung gemäß GAK-Rahmenplan können im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. März 2021 beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) gestellt werden.

Grundlage der Bewilligung ist eine Auswahl der Vorhaben nach landesweit einheitlichen Projektauswahlkriterien (Anhang). Die zur Förderung auszuwählenden Vorhaben werden nach der sich ergebenden Rangfolge – unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel (rund 30 Millionen Euro) bestimmt.

 

Bitte beachten Sie die Begrenzung der Förderhöhe auf einen Betrag von max. 800.000 €

Perspektivisch ist für GAK Vorhaben ebenfalls vorgesehen, dass nach Bewilligung Mittel bereits vor Kassenwirksamkeit abgerufen werden können.

 

Anträge sind vollständig und formgebunden beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) zu stellen und haben dabei die Mindestanforderungen nach Nummer 6 des Antragsformulars zu erfüllen. Im Falle unvollständiger, fehlender oder nicht fristgemäß eingereichter Unterlagen wird der Antrag abgelehnt. Bitte beachten Sie, dass bei der GAK hier perspektivisch Anträge von vornherein aussortiert werden, wenn die mindestens beizubringenden Unterlagen nicht vollständig sind.

 

Die LAG hat hierzu eine Stellungnahme mit entsprechender Priorisierung abzugeben.

Wir bitten Sie daher, nach wie vor Ihre GAK-Vorhaben mit der Geschäftsstelle entsprechend der beigefügten Maßnahmebeschreibung rechtzeitig abzustimmen,
damit diese dem Vorstand zur Beschlussfassung vorgelegt werden können.
Ohne entsprechende Freigabe kann Ihr Vorhaben beim LELF nicht bearbeitet werden.

 

Änderungen LEADER

  • Investitionen für gastronomische Einrichtungen sind auch förderfähig, wenn es sich bei dem Vorhaben um eine multifunktionale Einrichtung der Grundversorgung oder für soziale und kulturelle Zwecke handelt- z.B. Küchen in Dorfgemeinschaftshäusern
  • Kraftfahrzeuge (siehe StVG § 1, Absatz 2 und StVZO § 32), die für Dienstleistungsangebote zur Grundversorgung genutzt werden (Aufhebung Beschränkung Kreis Antragsteller)

 

Alle aktuellen Unterlagen finden Sie hier

 

Bitte vermerken Sie sich bereits jetzt einen neuen Ordnungstermin für das I. Quartal 2021.

 

 

Kontakt

LAG Märkische Seen e.V.
Regionalmanagement/ Geschäftsstelle
Mahlsdorfer Str. 61 b
15366 Hoppegarten

 

Telefon (030) 9799259-14
Telefax (030) 9799259-11
E-Mail E-Mail:


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