BUND: Förderung des ländlichen Raums
Rund 4,5 Milliarden Euro hat der Bund den Ländern für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) in den Jahren 2021 bis 2024 zur Verfügung gestellt.
Zusammen mit der erforderlichen Mitfinanzierung der Bundesländer ergibt sich daraus ein Fördervolumen von bis zu 7,65 Milliarden Euro. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion zum kürzlich veröffentlichten „Vierten Bericht zur Entwicklung ländlicher Räume“.

