Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild

Alleen als förderfähige Landschaftselemente: "Greening" Mustervereinbarung zur Kooperation zwischen Landwirten und Straßenbauverwaltung

16. 12. 2016

Das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft und das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung haben gemeinsam eine Mustervereinbarung zur Nutzung von Randstreifen landwirtschaftlicher Flächen für die Pflanzung von Alleen entlang von Bundes- und Landesstraßen vorgelegt.

 

Im Rahmen der Agrarförderung ist der Schutz von Baumreihen auf landwirtschaftlichen Flächen vorgeschrieben. Gleichzeitig sind die Baumreihen Bestandteil der landwirtschaftlichen Flächen und können weiterhin Direktzahlungen erhalten. Darüber hinaus ist eine Ausweisung dieser Flächen im Rahmen der Greening-Regelung zu ökologischen Vorrangflächen möglich. Dazu wird eine Mustervereinbarung zur Verfügung gestellt.

Die neue Vereinbarung ist ein Gewinn für beide Seiten:

Die landwirtschaftlichen Flächen verbleiben im Eigentum des Landwirts und werden der Straßenbauverwaltung für die Pflanzung von Alleen zur Verfügung gestellt. Die Direktzahlung für die so entstandenen Baumreihen bleibt erhalten, darüber hinaus ist eine Ausweisung als ökologische Vorrangflächen möglich. Die Verkehrssicherungspflicht sowie die dauerhafte Pflege der Bäume werden von der Straßenbauverwaltung übernommen.

 

EU-Agrarreform

Direktzahlungen sind ein Kernelement der EU-Agrarförderung (1. Säule). Mit diesem Instrument wird die Einkommens- und Risikoabsicherung landwirtschaftlicher Betriebe in Form einer von der Produktion unabhängigen Zahlung unterstützt. Die Auswirkungen der zum Teil erheblichen Schwankungen der Agrarpreise werden damit abgefedert. Mit der Fortführung der EU-Agrarreform (GAP) 2014 – 2020 soll die Landwirtschaft in Europa ökologischer und nachhaltiger werden. Ab dem 1.01.2015 wurde die Vergabe der Direktzahlungen noch stärker an die Erbringung von Umweltleistungen geknüpft: Für die Zahlung zur Einhaltung Klima- und Umweltschutz förderlicher Landbewirtschaftungsmethoden, der sog. „Greeningprämie“, werden ca. 30 % des Direktzahlungsvolumens ausgegeben. Landwirte, die die Basisprämie beantragen, beantragen damit auch die Teilnahme am „Greening“.

 

Die „Greeningprämie“ wird jährlich als bundesweit einheitliche Prämie berechnet. Als Voraussetzung zum Erhalt sind die Vorgaben zur Anbaudiversifizierung, Erhaltung des bestehenden Dauergrünlandes und Ausweisung einer Flächennutzung im Umweltinteresse (Bereitstellung von ökologischen Vorrangflächen auf 5 % des Ackerlandes) zu erbringen. Der Landwirt (ab 15 ha Ackerland) erhält nur dann die 100 % Direktzahlung, wenn er auf seinen Flächen 5 % ökologische Vorrangflächen bereitstellt. Auch in Zukunft ist langfristig davon auszugehen, dass die Themen Ökologie und Nachhaltigkeit einen wichtigen Stellenwert in der GAP besitzen werden.

 

Landschaftselemente: Baumreihen bzw. Alleen

Zu den ökologischen Vorrangflächen zählen auch die sogenannten Landschaftselemente nach § 8 Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung (AgrarZahlVerpfV). Alleebäume bzw. Baumreihen können als förderfähige Landschaftselemente klassifiziert werden, wenn sie unmittelbar an die landwirtschaftliche genutzte Fläche angrenzen und der Definition der Baumreihe als förderfähiges Landschaftselement (mindestens fünf linear angeordnete, nicht landwirtschaftlich genutzte Bäume entlang einer Strecke von mindestens 50 Metern Länge) entsprechen. Alleen im Sinne der durch das Brandenburgische Landeskabinett beschlossenen „Konzeption zur Entwicklung von Alleen an Bundes- und Landesstraßen in Brandenburg“ sollen eine Mindestlänge von ca. 200 m aufweisen und sind somit durch die Definition gedeckt.

 

Pflege der Bäume und Verkehrssicherungspflicht

Die Mustervereinbarung enthält eine Prinzip-Skizze, wie die Pflanzung der Straßenbäume vorzunehmen ist. Die Pflanzung erfolgt aus Gründen der Verkehrssicherheit in einem Abstand von 4,50 m vom Fahrbahnrand. Sowohl die dauerhafte fachgerechte Pflege der Bäume als auch die Verkehrssicherungspflicht obliegen dem Straßenbaulastträger.

 

Links zur Vereinbarung und zur Skizze Alleebaumbepflanzung

 

Quelle: MLUL Brandenburg

 

 

Bild zur Meldung: Alleen als förderfähige Landschaftselemente: "Greening" Mustervereinbarung zur Kooperation zwischen Landwirten und Straßenbauverwaltung

Kontakt

LAG Märkische Seen e.V.
Regionalmanagement/ Geschäftsstelle
Mahlsdorfer Str. 61 b
15366 Hoppegarten

 

Telefon (030) 9799259-14
Telefax (030) 9799259-11
E-Mail E-Mail:


Melden Sie sich für unseren Newsletter an

Unser Newsletter versorgt Sie mit aktuellen Informationen.
Jetzt kostenlos abonnieren.

 

Land Brandenburg