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Änderungen — Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK): Infrastrukturmaßnahmen in ländlichen Gebieten

16. 08. 2016

Der Bundestag hat am 7. Juli 2016 den vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegten Änderungen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) zugestimmt.

 

Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt sagte: "Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird nicht nur die Landwirtschaft modern und leistungsfähig gehalten – gerade in Zeiten der angespannten Märkte durch die schwierige Zeit hindurch, sondern wir können damit auch eine mittel- und langfristige Stärkung der Strukturen im ländlichen Raum erreichen."

Ziel der Gesetzesänderung ist es, ländliche Räume durch die erweiterte Förderungsmöglichkeiten innerhalb der Gemeinschaftsaufgabe für Infrastruktur und Kleinstbetriebe voranzubringen. Die GAK soll so zu einem starken Steuerungsinstrument ausgebaut werden, das bessere Perspektiven schafft für Landwirte und für die Menschen in ländlichen Räumen.

Bereits heute ist die Gemeinschaftsaufgabe ein wichtiges Instrument für die integrierte ländliche Entwicklung. So werden über die GAK beispielsweise Vorhaben der Dorferneuerung und Dorfentwicklung sowie der Breitbandausbau in ländlichen Regionen gefördert.
 

Mit dem vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft vorgelegten Änderungsentwurf des GAK-Gesetzes, können künftig vor allem Infrastrukturmaßnahmen in denjenigen ländlichen Gebieten gefördert werden, in denen besondere Anstrengungen zur Grundversorgung erforderlich sind. Im Fokus stehen dabei Regionen, in denen beispielsweise der Einkauf, die Fahrt zur Schule oder der Arztbesuch zum echten Hürdenlauf werden.

Zu den neuen Fördermaßnahmen zählen insbesondere:

  • Investitionen in nichtlandwirtschaftliche Kleinstbetriebe
  • Investitionen in kleine Infrastrukturen und Basisdienstleistungen (wie die Nahversorgung mit Gütern und Dienstleistungen)
  • Investitionen zugunsten des ländlichen Tourismus
  • Investitionen zur Umnutzung auch dörflicher Bausubstanz.
     

Darüber hinaus sollen mit der Änderung des GAK-Gesetzes auch die Agrarumweltmaßnahmen gestärkt werden. Der Änderungsentwurf stellt jedoch auch sicher, dass die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft innerhalb der Europäischen Union sowie die Verbesserung des Küstenschutzes weiterhin die Eckpfeiler der GAK bleiben.

Am 7. Juli 2016 hat der Bundestag den vom BMEL vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) in 2. und 3. Lesung beschlossen. Der Gesetzentwurf bedarf noch der abschließenden Zustimmung des Bundesrates, die für den 23. September 2016 vorgesehen ist.
 

Hintergrund

Im Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung die Weiterentwicklung der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz vereinbart, um die im Grundgesetz angestrebten Ziele zur Verbesserung der Lebensverhältnisse gemäß Artikel 91a zu erreichen. Für die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz hat der Deutsche Bundestag die Mittel aufgestockt: Für den GAK-Rahmenplan 2016 um 30 Millionen Euro und für die neuen Maßnahmen nach der Änderung des GAK-Gesetzes zusätzlich um weitere 30 Millionen Euro.

 

 

Bild zur Meldung: Änderungen — Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK): Infrastrukturmaßnahmen in ländlichen Gebieten

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