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Staatliche Beihilfen: Kommission erläutert Anwendungsbereich der EU-Beihilfevorschriften zur Förderung öffentlicher Investitionen

20. 05. 2016

Die Europäische Kommission hat eine Bekanntmachung veröffentlicht, die erläutert, wann öffentliche Ausgaben der EU-Beihilfenkontrolle unterliegen. Damit können Behörden und Unternehmen leichter feststellen, ob öffentliche Fördermaßnahmen einer beihilferechtlichen Genehmigung nach den EU-Vorschriften bedürfen.

 

(19.5.2016) Die Bekanntmachung zum Begriff der staatlichen Beihilfe ist der letzte Teil der 2012 von der Kommission eingeleiteten Initiative zur Modernisierung des Beihilferechts. Im Zuge dieser Modernisierung hat die Kommission bereits alle wichtigen Beihilfeleitlinien aktualisiert und vereinfacht, so dass unproblematische Beihilfemaßnahmen ohne vorherige Prüfung durch die Kommission durchgeführt werden können. Auf diese Weise soll Rechtssicherheit geschaffen und der Verwaltungsaufwand für Behörden und Unternehmen verringert werden. Gleichzeitig sollen die Ressourcen der Kommission künftig auf die Durchsetzung der Beihilfevorschriften in den Fällen mit der größten Auswirkung auf den Binnenmarkt konzentriert werden.

 

Die Bekanntmachung wird insbesondere öffentliche Investitionen in der Europäischen Union erleichtern, da Mitgliedstaaten und Unternehmen anhand dieser Erläuterungen öffentliche Förderungen so gestalten können, dass der Wettbewerb nicht verfälscht wird. Sie zeigt klar auf, unter welchen Voraussetzungen öffentliche Investitionen keine staatlichen Beihilfen darstellen, weil durch sie weder eine Verfälschung der Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt noch eine Verdrängung privater Investitionen droht. Dies wird zu einer größtmöglichen Wirksamkeit der Investitionen als Motor für Wirtschaftswachstum und Beschäftigung beitragen und die von der Kommission in der Investitionsoffensive für Europa anvisierte Mobilisierung von mindestens 315 Mrd. Euro an privaten und öffentlichen Investitionen in den nächsten drei Jahren erleichtern.

 

Neben den Erläuterungen zu einer Reihe von Fragen, die bei öffentlichen Investitionen besonders wichtig sind, enthält die Bekanntmachung allgemeine Hinweise zu allen Aspekten des Begriffs der staatlichen Beihilfe. Dies geschieht durch eine systematische Zusammenfassung der Rechtsprechung der EU-Gerichte und der Beschlusspraxis der Kommission.

 

Weitere Informationen:

Pressemitteilung: Staatliche Beihilfen: Kommission erläutert Anwendungsbereich der EU-Beihilfevorschriften zur Förderung öffentlicher Investitionen

Wortlaut der Bekanntmachung

 

Pressekontakt: Reinhard Hönighaus, Tel.: +49 (30) 2280-2300

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per E-Mail oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

 

Bild zur Meldung: Staatliche Beihilfen: Kommission erläutert Anwendungsbereich der EU-Beihilfevorschriften zur Förderung öffentlicher Investitionen

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