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Klimaschutz: Novellierte Kommunalrichtlinie für 2014 veröffentlicht

29. 10. 2013

Bewährtes Angebot und mehr Zeit für die Antragstellung zur Förderung von Klimaschutzprojekten

 

Am 15.10.2013 wurde die "Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative" ("Kommunalrichtlinie") des Bundesumweltministeriums im Bundesanzeiger veröffentlicht. In der Zeit vom 1.1.2014 bis zum 30.4.2014 können Anträge auf Förderung gestellt werden – damit wurde die Antragsfrist im Vergleich zum Vorjahr um einen Monat verlängert. Stellen für Klimaschutzmanagerinnen und –manager sowie das Anschlussvorhaben und die ausgewählte Maßnahme sind weiterhin ganzjährig zu beantragen.

 

Das Bundesumweltministerium hat mit der Kommunalrichtlinie ein erfolgreiches Förderinstrument etabliert: Allein im Jahr 2013 wurden rund 3.200 Anträge gestellt – damit hat sich die Zahl im Vergleich zum Vorjahr verdoppelt. "Städte und Gemeinden sind zentrale Partner beim Klimaschutz. Seit dem Jahr 2008 haben wir rund 5.000 Projekte in 2.500 Kommunen gefördert. Mittelstand und Handwerk in den jeweiligen Regionen haben davon besonders profitiert", betonte Bundesumweltminister Peter Altmaier.

 

Die Kommunalrichtlinie bietet auch im Antragsjahr 2014 umfangreiche und zukunftsweisende Fördermöglichkeiten: Nicht nur der direkte Einsatz von Klimaschutztechnologien und die Entwicklung und Umsetzung kommunaler Klimaschutzkonzepte werden gefördert, sondern auch Investivmaßnahmen zur Förderung einer nachhaltigen Mobilitätsinfrastruktur. Kommunen, die noch am Anfang ihres Klimaschutzengagements stehen, wird eine intensive Beratung angeboten. Die Förderung der energieeffizienten Straßenbeleuchtung durch LED wird über das KfW-Programm "IKK – Energetische Stadtsanierung – Stadtbeleuchtung" (Nr. 215) weitergeführt.

Den aktuellen Richtlinientext finden Sie hier.

 

 

Kurzinfo: Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz

Das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz beim Deutschen Institut für Urbanistik (Difu) ist Ansprechpartner für alle Fragen rund um Fördermöglichkeiten, Potenziale und andere Aspekte des kommunalen Klimaschutzes. Im Auftrag und mit Förderung des Bundesumweltministeriums steht ein breit gefächertes Informations- und Beratungsangebot speziell für Kommunen bereit. Zum Angebot gehören: Beratung zu Fördermöglichkeiten, der Wettbewerb "Kommunaler Klimaschutz", Veranstaltungen und Veröffentlichungen. Damit wird das Angebot der seit 2008 bestehenden Servicestelle: Kommunaler Klimaschutz fortgesetzt und erweitert. Weitere Informationen zum Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz finden Sie unter www.klimaschutz.de/kommunen.

 

Quelle und Kontakt:
Eva Karcher, M.A. (Presse- und Öffentlichkeitsarbeit)
Deutsches Institut für Urbanistik (Difu)
Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz
Zimmerstr. 13-15, 10969 Berlin
Telefon: 030/39001-235
Fax: 030/39001-241
E-Mail: karcher@difu.de
kontakt@klimaschutz-in-kommunen.de
www.klimaschutz.de/kommunen
www.difu.de

 

Bild zur Meldung: Klimaschutz: Novellierte Kommunalrichtlinie für 2014 veröffentlicht

Kontakt

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Regionalmanagement/ Geschäftsstelle
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Telefon (030) 9799259-14
Telefax (030) 9799259-11
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