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Einigung auf Grundzüge einer Agrarreform - Briefing zum Rat Landwirtschaft und Fischerei

18. 04. 2013

Der Kompromiss der EU-Landwirtschaftsminister sieht eine umweltfreundlichere Landwirtschaftpolitik bis zum Jahr 2020 vor. Über die Ergebnisse des Rates Landwirtschaft und Fischerei am 18./ 19. März 2013 informierte Dr. Dietrich Guth aus dem BMELV vor 40 Interessenvertretern in den Räumlichkeiten des Deutschen Bauernverbandes e.V.

 

Udo Hemmerling, stv. Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes e.V., begrüßte das Publikum und äußerte den Wunsch nach „mehr Konvergenz in Europa“ in Bezug auf die Gemeinsame Agrarpolitik und den Binnenmarkt.

Im Anschluss berichtete Guth von den Schlussfolgerungen des Gipfels der EU-Landwirtschaftsminister in dieser Woche. Die relativ schnelle Einigung schrieb Guth vor allem den Bemühungen der irischen Ratspräsidentschaft zu. Zugeständnisse musste die Bundesregierung im Bereich der internen Konvergenz, den gekoppelten Direktzahlungen und den Marktmaßnahmen machen, um die Verabschiedung des Pakets nicht zu gefährden.

 

Inhaltlich standen die landwirtschaftlichen Direktzahlungen und Marktmaßnahmen im Vordergrund der Weiterentwicklung der GAP nach 2013. In Zukunft sollen 30 % der Direktzahlungen verstärkt an Umweltleistungen, das sogenannte Greening, gebunden sein. Bei Verstößen droht zudem ein zusätzlicher Verlust von 7,5 % der EU-Hilfen. Das Greening ist für alle Landwirte verpflichtend. Bei der Annäherung der Umverteilung von Direktzahlungen zwischen den EU-Mitgliedstaaten, der externen Konvergenz, sollen Mitglieder, die unter dem EU-Durchschnitt liegen, eine Aufstockung der Direktzahlungen erhalten. Diese werden ab 2014 für 6 Jahre durch Mitgliedstaaten, die über dem Durchschnitt liegen, finanziert. Faktisch bedeutet dies für deutsche Bauern in der Endstufe Abgaben von rund 3,3 % des Direktzahlungsvolumens an andere Mitgliedstaaten. Die Regelungen bezüglich der internen Konvergenz, also der Annäherung von Direktzahlungen innerhalb der Mitgliedstaaten, beinhalten für alle Länder eine schrittweise national einheitliche Zahlung. Der deutschen Forderung nach einer verpflichtenden Einführung national einheitlicher Prämien bis 2019 hingegen wurde nicht erfüllt. Außerdem wurde eine Regelung für finanzielle Flexibilität zwischen der 1. (Direktzahlungen) und 2. Säule (Fördermaßnahmen für die ländliche Entwicklung) der GAP lanciert, durch welche bis zu 15 % der Mittel von jeweils einer Säule in die andere Säule umgeschichtet werden können. Für Mitgliedstaaten, die unter 90 % des EU-Durchschnitts liegen, besteht die Möglichkeit weitere 10 % der Mittel umzuschichten. Zukünftig dürfen bis zu 7 % der Direktzahlungen als gekoppelte Direktzahlungen ausgezahlt werden bzw. bei Staaten, die bislang koppeln bis zu 12 %. Dem Ziel der Bundesregierung, gekoppelte Zahlungen bis 2020 zu entkoppeln, konnte somit im Gesamtkompromiss nicht nachgekommen werden.

 

Im zweiten großen Block der Verhandlungen, den Marktmaßnahmen, blieben die Schlussfolgerungen relativ offen. Die Vorschläge der Kommission sehen eine grundsätzliche Marktorientierung und Ausgestaltung der Instrumente als Sicherheitsnetz vor. Landwirtschaftsministerin Aigner zufolge solle in der politischen Einigung zu den Exporterstattungen eine „Rolle rückwärts“ in der gemeinsamen Marktpolitik vermieden werden. Instrumente zur Mengenregelung, insbesondere die Zuckerquotenregelung, waren ebenso Gegenstand der Schlussfolgerungen. Deutschland begrüßte die Entscheidung, die Zuckerquotenregelung letztmalig für zwei Jahre bis 2017 zu verlängern. Insgesamt orientierten sich die Entscheidungen des Rates für Landwirtschaft und Fischerei eng an den Vorgaben des Europäischen Rates.

 

In der von Karoline Münz, stv. Generalsekretärin EBD, moderierten Diskussion wurde vor allem bezüglich des Handlungsrahmens bei der Umverteilung der Mittel und Deutschlands Ambitionen der Umverteilung nachgehakt. Weiterhin wurden ebenso die genauen Prämien bzw. Sanktionen beim Greening besprochen. Der zeitliche Rahmen der weiteren Verhandlungen war zudem Bestandteil der Diskussion. Guth zufolge, strebe die irische Ratspräsidentschaft eine politische Einigung zwischen Rat und Parlament bis Juni 2013 an. In Vorbereitung werden der Ratsvorsitz, das Europäische Parlament und die Europäische Kommission ab April Triologe führen, um mögliche Kompromisse bereits auszuarbeiten. Der formellen Annahme des Legislativpakets für Herbst 2013 stehe danach nichts mehr im Wege. Im Anschluss werde die Bundesregierung mit den Bundesländern über die nationale Umsetzung diskutieren. Aufgrund der Verzögerungen bei der Einigung über den Mehrjährigen Finanzrahmen werde sich auch das Inkrafttreten der neuen Vorschriften der GAP verzögern – aller Voraussicht nach auf 2015.

 

Bild zur Meldung: Einigung auf Grundzüge einer Agrarreform - Briefing zum Rat Landwirtschaft und Fischerei

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