Regionalbudget

Ablaufplan Regionalbudget

Mit Hilfe des thematischen Förderaufrufes „Regionalbudget“ will die LAG Märkische Seen Ehrenämter und lokale, kleine Initiativen stärken, indem sie investive und nicht-investive Projekte fördert. Antragsberechtigt sind Initiativen von natürlichen Personen, Vereinen, Verbänden, juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie Kommunen. 

 

Der Fördersatz beträgt maximal 90% der Projektkosten wobei die Projektkosten zwischen 2.000 € und 20.000 € liegen müssen. Förderfähig sind Ausgaben für investive Vorhaben, etwa für Fremdleistungen von Handwerkern und die Beschaffung von Materialien, Ausstattungen oder Technik. Förderfähig sind auch Honorarausgaben für nicht-investive Projekte. 

 

Nicht förderfähig sind:

  • Aufwendungen bzw. Ausgaben für Catering / Beköstigung / Verpflegung

  • Reisekosten und Verwaltungskosten (Telefon, Porto u.ä)

  • Veranstaltungen/Feste (z.B. Dorffeste)

Die Förderung erfolgt nach dem Erstattungsprinzip. Das bedeutet, dass die Ausgaben zunächst vom Kleinprojektträger bzw. der Kleinprojektträgerin vorfinanziert und die bewilligten Fördermittel nach Vorlage und Prüfung der vollständigen Abrechnungsunterlagen durch die LAG ausgezahlt werden.

 

Aktuell gibt es keinen Aufruf zum Einreichen von Projektvorhaben. Kontaktieren Sie das Regionalmanagement gern für eine Beratung hinsichtlich Ihres Vorhabens.

 

Sollten Sie bezüglich Ihres Vorhabens Kontakt zum Tourismusverband Seenland Oder-Spree herstellen wollen, finden Sie die richtigen Ansprechpartner hier.

 

 

 

Merkblatt

 

Dokumente zur Antragsstellung:

Aufruf

Projektblatt

Kostenplan

Zeitplan

Kriterien zum Projektauswahlverfahren

 

>>> Ausgewählte Vorhaben Regionalbudget 2024

>>> Ausgewählte Vorhaben Regionalbudget 2025

>>> Ausgewählte Vorhaben Regionalbudget 2026

 

Kontakt:
Regionalmanagement LAG Märkische Seen e.V.
Nils Kirschstein
c/ o Campus Schloss Trebnitz

Platz der Jugend 4

15374 Müncheberg OT Trebnitz

 

Tel. 033477 – 163982