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GAP Strategieplan genehmigt: Brüssel genehmigt überarbeiteten Plan für EU-Agrarförderperiode ab 2023

22. 11. 2022

Dazu erklärt Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir: „Heute geht ein intensiver Verhandlungsprozess zu Ende. Mit dem GAP-Strategieplan unterstützen wir den notwendigen Transformationsprozess der Landwirtschaft, stärken die Resilienz der landwirtschaftlichen Betriebe und helfen der Landwirtschaft, die Folgen der Klimakrise zu bewältigen. Wir stärken die ökologisch nachhaltige Agrarwirtschaft, um auch in Zukunft unsere Ernährung zu sicheren und gleichzeitig die natürlichen Ressourcen zu schützen. Mit der Agrarförderung ab 2023 honorieren wir Leistungen der Landwirtinnen und Landwirte für Umwelt- und Klimaschutz und tragen dazu bei, die ländlichen Räume zukunftsfest zu machen.“


Um die Umsetzung und Weiterentwicklung des GAP-Strategieplans zu flankieren, wird ein nationaler Begleitausschuss von Wirtschaft-, Sozial- und Umweltpartnern eingerichtet. Bereits im Dezember wird der Ausschuss zu seiner ersten Sitzung zusammenkommen.
Bundesminister Özdemir: „Durch die bereits vereinbarte, begleitende Evaluierung wollen wir aus der Umsetzung des GAP-Strategieplans lernen, um die Agrarförderung noch in dieser Förderperiode zielgenauer auf die Honorierung öffentlicher Leistungen auszurichten. Damit leisten wir auch wichtige Vorarbeiten, um die GAP ab 2027 weiterzuentwickeln und das System der Direktzahlungen durch die Honorierung von Klima- und Umweltleistungen angemessen zu ersetzen.“

Hintergrund:
Die Genehmigung durch die EU-Kommission bedeutet den Startschuss für die nationale Umsetzung der GAP ab 2023. Künftig stehen in Deutschland jährlich rund 6 Milliarden Euro an EU-Mitteln für ein nachhaltiges und resilientes Agrar- und Ernährungssystem sowie für attraktive ländliche Räume zur Verfügung.


Der Genehmigung war ein intensiver informeller Austauschprozess von Bund und Ländern mit der Europäischen Kommission vorangegangenen, in dem das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft den GAP-Strategieplan auf Basis der Brüsseler Anmerkungen in den letzten Monaten insbesondere beim Klima- und Umweltschutz sowie dem Erhalt der Biodiversität nachjustiert hat. Parallel wurde die Anpassung des nationalen Rechts in die Wege geleitet, damit dieses zum Start der neuen Förderperiode am 1. Januar 2023 ebenfalls in Kraft ist. Am 25. November werden die GAP-Direktzahlungen-Verordnung und die GAP-Konditionalitäten-Verordnung im Bundesrat behandelt.

 

Quelle : BMEL 161/22

weitere Informationen

 

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