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BRANDENBURG: Unterstützung für mehr Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Resilienz von Landwirtschaft und ländlichen Räumen in neuer EU-Förderperiode

14. 11. 2022

Vor dem Beginn der 2023 startenden neuen EU-Förderperiode in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) hat Landwirtschaftsminister Axel Vogel den Agrarbetrieben und Akteuren im ländlichen Brandenburg auch künftig die Unterstützung von EU, Bund und Land zugsichert.

„In diesen schwierigen Zeiten steht auch die Landwirtschaft vor großen Herausforderungen: Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine und die damit verbundene Energiekrise, die Klimaveränderungen und das Artensterben erfordern eine nachhaltigere und resilientere Agrar- und Ernährungswirtschaft“, sage Axel Vogel zur Eröffnung der Kick-Off-Veranstaltung in der Heimvolkshochschule Seddiner See. Das Agrar- und Umweltschutzministerium hat den über 100 Akteuren des ländlichen Raums und der Landwirtschaft die Schwerpunkte der neuen GAP vorgestellt und eine erste Bilanz des ELER der letzten Förderperiode gezogen.

 

„In der neuen GAP ab 2023 ist mehr Umwelt- und Klimaschutz drin“, so Minister Axel Vogel. „Mit der kontinuierlich steigenden Umschichtung von Mitteln der ersten in die zweite Säule stehen für die Landwirte und die ländlichen Räume mehr Gelder für Maßnahmen zur Artenvielfalt, besseren Wasserqualität sowie für Boden- und Klimaschutz bereit."

 

Weil sich die wirtschaftliche Situation der ostdeutschen Länder verbessert hat, mussten diese in der zweiten Säule der GAP bei den reinen ELER-Mitteln zwar eine Mittelkürzung hinnehmen. Für Berlin und Brandenburg steht aber durch die Umschichtung von Mitteln aus der ersten in die zweite Säule mit rund 715 Millionen Euro fast derselbe Betrag pro Jahr zur Verfügung wie in der aktuellen Förderperiode. ELER-Förderbereiche wie die Zusammenarbeit, Netzwerkbildung, Bildung, Beratung, einzelbetriebliche Investitionsförderung, Europäische Innovationspartnerschaft (EIP) und LEADER werden fortgesetzt und teilweise ausgebaut. Neu ist eine Existenzgründungsunterstützung für Junglandwirtinnen und Junglandwirte aus Berlin oder Brandenburg von 75.000 Euro.

 

 

 

 

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