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LOS: Antragsfristen der neuen Kulturförderrichtlinie beachten

18. 11. 2018

Ein wichtiges Datum für alle, die im kommenden Jahr Mittel aus der Kulturförderung des Landkreises Oder-Spree in Anspruch nehmen möchten, rückt näher – der 30. November 2018. Dies ist der letztmögliche Termin für die Abgabe von Anträgen für 2019 mit einer Fördersumme über 1.500 Euro.

 

Auch Anträge für Projekte der ersten Jahreshälfte 2019 mit einer Fördersumme von bis zu 1.500 Euro müssen zu diesem Termin vorliegen. Für die zweite Jahreshälfte können Anträge auf eine Förderung bis zu 1.500 Euro bis zum 31. Mai 2019 gestellt werden, darauf weist das Kultur- und Sportamt der Kreisverwaltung hin. In Anlehnung an die bisherige Förderpraxis vor Ort sowie die heute breit gefächerte Förderlandschaft auf kommunaler, Landes-, Bundes- und Europaebene wurde unlängst – in Rücksprache mit erfahrenen Nutzern sowie Experten des neu besetzten Kulturbeirats – die Richtlinie des Landkreises zur Kulturförderung an heutige Standards angepasst.

 

Zur besseren Handhabe für Fördermittelgeber und -empfänger hatte der Kreistag des Landkreises schließlich am 26. September eine geänderte Fassung der Kulturförderrichtlinie mit den neuen Fristen beschlossen. Entscheidend für eine Projektförderung ist, ob das Vorhaben von regionaler Bedeutung und inhaltlich, strukturell und finanziell gut nachvollziehbar ist. Alle inhaltlichen und praktischen Fragen zur Antragstellung sollten daher rechtzeitig – jederzeit gerne auch in Rücksprache mit dem Kultur-und Sportamt des Landkreises – geklärt werden. Bei der Antragsberatung achtet der Landkreis auf die Wahrung des Subsidiaritätsprinzips, das die Selbstbestimmung, Eigenverantwortung und Entfaltung der Fähigkeiten der einzelnen Kulturakteure und -einrichtungen, der Gemeinden und Ämter anstrebt. Eine Eigenbeteiligung der Antragsteller sowie die finanzielle Beteiligung auf lokaler Ebene werden dementsprechend erwartet.

 

Die neue Förderrichtlinie sowie entsprechend überarbeitete Antragsformulare können auf der Homepage des Landkreises Oder-Spree abgerufen werden. Vor Antragsstellung empfiehlt sich der Kontakt zum Kultur- und Sportamt des Landkreises. Ansprechpartnerin ist Luisa Schönfeld, erreichbar unter der Rufnummer 03366 35-2704 oder per Mail luisa.schoenfeld(at)l-os.de  .

 

Im laufenden Jahr konnten bisher bereits rund 100 freie Projekte mit einem Gesamtumfang in Höhe von rund 185.000 Euro gefördert werden, darunter rund 75 Vorhaben mit einem Förderbetrag bis zu 1.500 Euro und rund 25 Vorhaben mit einem Förderbetrag über 1.500 Euro. Darunter Vorhaben, die die Kulturlandschaft des Landkreises maßgeblich prägen, wie:

Alinae Lumr – Festival / Storkow Ermutigung – Kunst von Menschen mit Beeinträchtigung / Fürstenwalde Film ohne Grenzen / Bad Saarow Heimatmuseum im Haus des Gastes / Müllrose Jazztage / Fürstenwalde Jenseits von Millionen – Festival / Friedland Jugend musiziert / regionaler Vorausscheid Jugendkunstpreis / Erkner Kunstpleinair Endmoräne / Eisenhüttenstadt LandKunstLeben / Steinhöfel Ludwig Leichardt Museum / Trebatsch Musik für St. Marien / Beeskow Netzwerk Kulturtourismus / Märkisch Oderland – Oder-Spree sowie diverse große Dorfjubiläen.

 

Der Kulturarbeit in ländlich geprägten Räumen kommt in Zeiten des fortschreitenden strukturellen Wandels eine besondere Bedeutung zu. Jenseits der Kulturangebote der umliegenden Städte haben sich vielerorts engagierte Gruppen, Initiativen und Strukturen entwickelt, die auf authentische und identitätsstiftende Weise zur Standortentwicklung und nachhaltigen Belebung unserer Region beitragen. Dabei gewinnt die unmittelbare Einbeziehung der Menschen vor Ort – jenseits der Angebotserweiterung und Attraktivitätssteigerung für Ausflugsgäste – an Bedeutung. Kulturakteure übernehmen in zunehmendem Maße Verantwortung für lokale Themen und Fragestellungen und leisten einen unverwechselbaren Beitrag zur Entwicklung des Gemeinwesens und der demokratischen Kultur vor Ort. Aus der Sicht des Landkreis Oder-Spree ist das kulturelle Leben in der Region unabdingbar für eine nachhaltige Kreis- und Standort- als auch Tourismusentwicklung. Kunst und Kultur dienen der Kommunikation und kulturelle Akteure und Einrichtungen sind ausgewiesene Orte der Begegnung. Durch die Förderung innovativer Projekte sollen zudem Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene für die aktive Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ermutigt und befähigt werden. In diesem Sinne gewinnt die gültige Kulturentwicklungskonzeption des Landkreises aus dem Jahr 1999 heute wieder an Bedeutung. Entwickelt und verfasst in Nachwende-Zeiten liefert diese inspirierende Anknüpfungspunkte für heutige Fragen und Herausforderungen einer sich wandelnden Akteurs- und Kulturlandschaft.

 

Quelle: Landkreis Oder-Spree

 

Bild zur Meldung: LOS: Antragsfristen der neuen Kulturförderrichtlinie beachten

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