MOL: Bekanntmachung zur öffentlichen Beteiligung - Landschaftsrahmenplan

13.​05.​2026

Ab dem 18. Mai 2026 liegt der Entwurf des Landschaftsrahmenplanes für den Landkreis Märkisch-Oderland einen Monat lang aus. Während der üblichen Öffnungszeiten (Dienstag von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr, Freitag von 9 bis 12 Uhr) kann er bei der Kreisverwaltung im Amt für Landwirtschaft und Umwelt bei der Unteren Naturschutzbehörde eingesehen werden oder auch im Internet unter: https://www.maerkisch-oderland.de/leben-wohnen/wohnen/landwirtschaft-umwelt-tier/untere-naturschutzbehoerde


Während der Auslegungsfrist können gemäß § 4 Absatz 5 Satz 3 des Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetz die beteiligten Behörden und die betroffene Öffentlichkeit zu dem Entwurf des Landschaftsrahmenplan eine schriftliche Stellungnahme bis zum 18. Juni 2026 an den Landkreis Märkisch-Oderland richten. Die in der Stellungnahme vorgebrachten Bedenken und Anregungen sollen den Namen und die genaue Anschrift der Person enthalten. Hierfür kann die E-Mail genutzt werden, sowie die Postanschrift der Kreisverwaltung:
Landkreis Märkisch-Oderland
Amt für Landwirtschaft und Umwelt
Untere Naturschutzbehörde
z.Hd. Fr. Lange
Puschkinplatz 12, 15306 Seelow


Entsprechend bittet der Landkreis um Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der öffentlichen Auslegung.


Was ist ein Landschaftsrahmenplan?
Gemäß § 10 des Bundesnaturschutzgesetzes stellt der Landschaftsrahmenplan für den Landkreis Märkisch-Oderland die überörtlichen konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege dar. Ziel ist es, laut § 1 des Bundesnaturschutzgesetz, Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen zu schützen.