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Europäisches Parlament will die Konzentration von Agrarland stoppen

07. 06. 2017
Vorschaubild zur Meldung: Europäisches Parlament will die Konzentration von Agrarland stoppen

In einer Entschließung vom 27.4.2017 hat das Plenum betont, dass sich die Konzentration von Agrarflächen in der Hand Weniger negativ auf Landwirtschaft und die Entwicklung ländlicher Gemeinschaften auswirke.

 

Anlass für die Entschließung ist eine enorme Agrarlandkonzentration durch den massenhaften Aufkauf von Agrarland durch branchenfremden Investoren und Finanzspekulanten, wie Pensionsfonds, Versicherungsgesellschaften und Unternehmen. Dadurch sind die Kauf- und Pachtpreise landwirtschaftlicher Flächen in vielen Regionen mittlerweile auf ein Niveau gestiegen, das zur finanziellen Spekulation einlädt und es zahlreichen klein- und mittelgroßen Agrarbetrieben betriebswirtschaftlich unmöglich macht, gepachtete Flächen zu behalten bzw. die zur Erhaltung lebensfähiger Agrarbetrieben notwendigen Flächenaufstockungen vorzunehmen.

 

Angesichts dieser Entwicklung fordert das Parlament, dass dem Agrarland ein besonderer Schutz gewährt und es den Mitgliedstaaten gestattet wird, den Verkauf, die Nutzung und die Verpachtung von Agrarland in Abstimmung mit den lokalen Gebietskörperschaften und den Bauernverbänden zu regulieren. In diesem Zusammenhang verweist das Plenum auf Instrumente zur Regulierung des Bodenmarktes, die in einigen Mitgliedsländern bereits im Einklang mit den EU-Verträgen erfolgreich angewendet werden, wie z.B.

  • Erfordernis einer staatlichen Genehmigung für den Erwerb und die Pacht von Land,
  • Vorkaufsrechte,
  • Verpflichtungen für die Pächter, eine landwirtschaftliche Tätigkeit auszuüben,
  • Einschränkungen des Erwerbs durch juristische Personen,
  • Deckelung der Hektarfläche, die gekauft werden kann,
  • Bevorzugung von Landwirten,
  • Flächenbevorratung,
  • Indexierung der Preise unter Bezugnahme auf die Einkünfte in der Landwirtschaft.
     

Bezüglich der angeregten Reglementierung des Bodenmarkts erinnert das Parlament an die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht vom 12. 1.1967 (1 BvR 169/63, BVerfG 21, 73-87). Danach müsse der ländliche Grundstücksverkehr nicht so frei sein wie der Verkehr mit jedem anderen Kapital, da Grund und Boden unvermehrbar und unentbehrlich seien und eine gerechte Rechts- und Gesellschaftsordnung dazu zwinge, die Interessen der Allgemeinheit beim Boden in weit stärkeren Maße zur Geltung zu bringen als bei anderen Vermögensgütern.

 

Die Kommission wird vom Plenum aufgefordert, Beobachtungsstelle für die Sammlung von Informationen und Daten über das Ausmaß der Konzentration von Agrarland und Landnutzungsrechten in der EU mit folgenden Aufgaben einzurichten:

  • Aufzeichnung der Kauf- und Pachtpreise sowie des Marktverhaltens von Eigentümern und Pächtern;
  • Beobachtung des Verlusts von landwirtschaftlichen Flächen durch anderweitige Nutzung sowie der Entwicklung von Bodenfruchtbarkeit und Bodenerosion;
  • dem Rat und dem Parlament regelmäßig einen Bericht vorzulegen zur Situation der Landnutzung, der Struktur, der Preise und der nationalen Politiken und Gesetze in Bezug auf Eigentum und Pacht landwirtschaftlicher Flächen;
  • die lokalen Gebietskörperschaften in die Entscheidungen über die Flächennutzung einzubeziehen.
     

Nach einer Studie aus dem Jahr 2015 kontrollierten 2013 in der EU-27 3,1 % der Betriebe 52,2 % der landwirtschaftlich genutzten Flächen. Dieses Verteilungsmuster liegt, so die Studie, auf einem Niveau mit oder sogar über Ländern, die für ihre einschlägige Schieflage bekannt sind, wie Brasilien, Kolumbien und die Philippinen. In Deutschland kontrollierten 2013 11,2 % der Betriebe 55,1 % der landwirtschaftlich genutzten Flächen.

 

Quelle: Dr. Christian Ehler MdEP

 

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