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Städte und Regionen brauchen einfachere Regeln für staatliche Beihilfen

30. 06. 2016
Vorschaubild zur Meldung: Städte und Regionen brauchen einfachere Regeln für staatliche Beihilfen

Die Auswirkungen der EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen auf die öffentlichen Dienstleistungen auf lokaler und regionaler Ebene sind das Thema eines Stellungnahmeentwurfs, den die Mitglieder der Fachkommission für Wirtschaftspolitik (ECON) des Europäischen Ausschusses der Regionen (AdR) in ihrer auswärtigen Sitzung am 21. Juni in Krakau angenommen haben.

 

Der Berichterstatter für die Stellungnahme Markus Töns fordert eine Vereinfachung der Vorschriften über staatliche Beihilfen, erhöhte Rechtssicherheit und größere Flexibilität für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften. Er empfiehlt zudem, dass die öffentlichen Dienste nicht nur dem Wettbewerb und den Marktregeln folgen.

 

Öffentliche Dienstleistungen, auch als Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) bezeichnet, spielen eine wichtige Rolle für das Wachstum und die Beschäftigung und sind oftmals die Voraussetzung für weitere öffentliche und private Investitionen. Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sind die entscheidenden Akteure, die die Verfügbarkeit der DAWI in der von den Bürgerinnen und Bürgern erwarteten Qualität gewährleisten. Allerdings ist das EU-Recht über staatliche Beihilfen in Bezug auf die DAWI zu detailliert und kompliziert geworden, was die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften in ihrem Bemühen um rechtzeitige Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen für ihre Bürger behindert.

 

Insbesondere kleineren lokalen und regionalen Gebietskörperschaften fehlen die Ressourcen und die Kapazitäten zur Beobachtung der Entwicklungen auf EU-Ebene. Dadurch werden sie nicht nur daran gehindert, ihrer Stimme in den laufenden Debatten Gehör zu verschaffen – sie können auch nicht die Sonderbedingungen für DAWI nach den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen nutzen. Wir dürfen nicht vergessen, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften stark beeinträchtigt werden von den Regelungen zu staatlichen Beihilfen und Reformen wie der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung oder dem Almunia-Paket “, sagte Markus Töns, Mitglied des Landtages von NRW.

Markus Töns fordert eine weitere Verringerung des Verwaltungsaufwands, bessere Leitlinien und koordinierte Verfahren seitens der Europäischen Kommission und der Mitgliedstaaten sowie einen intensiveren Dialog. Er drängt ferner darauf, dass die öffentlichen Investitionen nicht nur auf die Grundsätze des Wettbewerbs und Kriterien der wirtschaftlichen Effizienz beschränkt sind, insbesondere im Bereich der sozialen Dienstleistungen.

 

Gleichwohl begrüßt er, dass die EU-Kommission mittlerweile anerkennt, dass öffentliche Beihilfen für lokale Infrastruktur oder Dienstleistungen kaum Auswirkungen in anderen Mitgliedstaaten und nur geringfügige Auswirkungen auf grenzüberschreitende Investitionen haben. Nach der „ Bekanntmachung zum Begriff der staatlichen Beihilfe“ bedeutet dies, dass sie nicht in den Anwendungsbereich der EU-Vorschriften über staatliche Beihilfen fallen und keine vorherige Genehmigung erforderlich ist.

Ich habe die Erfahrung gemacht, dass die überwiegende Zahl der Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse auf lokaler Ebene Maßnahmen mit rein lokalen Auswirkungen sind. Was wir noch brauchen, ist mehr Rechtssicherheit für lokale und regionale Gebietskörperschaften bei der Entscheidung darüber, welche Tätigkeiten sie fördern können, ohne gegen die Vorschriften zu verstoßen. Dies schließt weitere objektive Kriterien sowie eine Verjährungsfrist von fünf Jahren ein, wobei Beschwerdeführer nur sein kann, wer auch unmittelbar wirtschaftlich betroffen ist“ , sagte Markus Töns.

 

Die Mitglieder der Fachkommission ECON verlangen außerdem, dass den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in europäischen Regelungen für staatliche Beihilfen tendenziell mehr Entscheidungsspielraum beim Begriff der DAWI eingeräumt wird. Die Definition der DAWI muss neuen Entwicklungen und Dienstleistungen, z. B. Flüchtlingshilfen, oder der digitalen Infrastruktur sowie einer breiteren Definition des sozialen Wohnungsbaus gerecht werden. Sie hoffen ferner, dass auch bei zukünftigen internationalen Abkommen zur Marktliberalisierung die DAWI-Leistungen ausgeschlossen werden und nicht das Recht der EU, ihrer Mitgliedstaaten und lokalen Gebietskörperschaften beschneiden, die Dienstleistungen selbst zu regulieren oder zu erbringen.

 

Die Mitglieder des der Fachkommission ECON nahmen zudem Stellungnahmen zum Europäischen Einlagensicherungssystem und über den Aktionsplan zur Mehrwertsteuer an. Diese drei Stellungnahmen werden auf der AdR-Plenartagung im Oktober 2016 zur Verabschiedung vorgelegt.

 

Quelle und Ansprechpartnerin:

Carmen Schmidle
Tel. +32 (0)2 282 2366
Mobile: +32 (0)494 735787
carmen.schmidle@cor.europa.eu

 

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