• Start
  • » Nachrichten
  • » Ein Bus für Passagiere und Pakete: Neue KombiBus- Richtlinie in Kraft getreten

Ein Bus für Passagiere und Pakete: Neue KombiBus- Richtlinie in Kraft getreten

11. 07. 2016
Vorschaubild zur Meldung: Ein Bus für Passagiere und Pakete: Neue KombiBus- Richtlinie in Kraft getreten

Ob Fahrgäste, kleinere Güter, Post oder Fahrräder: Mit dem KombiBus kann mitgenommen werden, was in herkömmlichen Linienbussen nicht möglich wäre. In der Uckermark hat sich das Konzept bereits bewährt. Jetzt können auch Verkehrsgesellschaften aus anderen Teilen des Landes beim Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung eine Anschubfinanzierung beantragen, um auf bestehenden Buslinien KombiBusse fahren zu lassen. Dafür stehen pro Verkehrsgesellschaft bis zu 70.000 Euro bereit.

 

Der KombiBus bündelt Personenbeförderung und Gütertransport und leistet damit einen wirksamen Beitrag in der Transportbranche. Er bietet den Menschen und Unternehmen in den ländlichen Gebieten neue Perspektiven.

„Für dünnbesiedelte Regionen müssen wir Mobilitätslösungen entwickeln, um die Daseinsvorsorge für die kommenden Jahre zu gewährleisten. Das Konzept KombiBus ist ein solches alternatives Angebot und trägt dazu bei, den öffentlichen Personennahverkehr wirtschaftlicher zu machen. Die Förderung neuer Kombi-Busse ist im Koalitionsvertrag vereinbart worden, “ sagte Verkehrsministerin Kathrin Schneider.

 

KombiBus - Güter- und Personentransport miteinander verbinden 

Die bisherigen Erfahrungen mit dem KombiBus zeigen, dass im ländlichen Raum ein Nischenbereich des Gütertransports erschlossen worden ist. Die regelmäßige Bedienung abgelegener Ortschaften könnten andere vorhandene Transportlogistiker zwar leisten, aber Bündelung und Transport von kleinen Mengen würden zu sehr hohen Kosten führen. Erst durch die Integration des Gütertransportes in die Strukturen der Personenbeförderung lohnt sich der Transport für die Kundinnen und Kunden. Dies ist der wesentliche Vorteil des KombiBus-Konzepts.

So steht der KombiBus nicht im Wettbewerb mit der Logistikbranche, sondern stellt eine wichtige Ergänzung und Kooperationsmöglichkeit dar.

 

Im Amtsblatt für Brandenburg (Nr. 26) wurde am 29. Juni 2016 die Richtlinie des MIL zur Förderung der Übertragung des KombiBus-Prinzips im Land Brandenburg veröffentlicht.

 

 

 

Bild zur Meldung: Ein Bus für Passagiere und Pakete: Neue KombiBus- Richtlinie in Kraft getreten