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Herstellung von Barrierefreiheit: Förderung über Aktion Mensch

26. 04. 2016
Vorschaubild zur Meldung: Herstellung von Barrierefreiheit: Förderung über Aktion Mensch

Im Rahmen der Förderaktion Barrierefreiheit der Aktion Mensch können bis zum 31.12.2016 Anträge zur Förderung kleiner örtlicher Vorhaben zur Herstellung von Barrierefreiheit gestellt werden. Gefördert werden Vorhaben zur Beseitigung von Barrieren, z.B. Rampen, Treppenlifte, Leitsysteme, barrierefreie Sanitärräume auch technische Gebrauchsgegenstände wie z.B. Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen, Kommunikationseinrichtungen.

 

Gefördert werden Vorhaben zum Abbau von Barrieren im öffentlich zugänglichen Raum, insbesondere in folgenden Aktionsfeldern:

  • Anschaffungen und kleine bauliche Vorhaben zur Beseitigung von Barrieren (zum Beispiel Rampen, Treppenlifte, Leitsysteme, barrierefreie Sanitärräume)
  • Technische Gebrauchsgegenstände (zum Beispiel Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen, Kommunikationseinrichtungen)
     

II. Förderfähigkeit

  1. Gefördert werden können freie gemeinnützige Organisationen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland. Als freie gemeinnützige Organisationen in diesem Sinne gelten unter anderem auch Ordensgemeinschaften und Kirchengemeinden.
  2. Nicht gefördert werden natürliche Personen, öffentlich-rechtliche sowie gewerbliche Organisationen. Ebenfalls nicht gefördert werden juristische Personen, die von einzelnen Personen oder der öffentlichen Hand dominiert werden und Organisationen, die das Selbstkontrahierungsverbot gemäß § 181 BGB generell außer Kraft setzen.

 

Die Förderbestimmungen zur Förderaktion Barrierefreiheit als PDF-Dokument

zum Antragssystem der Aktion Mensch

 

Bild zur Meldung: Quelle: Aktion Mensch