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Gemeinschaftsfonds des Landes Brandenburg und des Deutschen Kinderhilfswerkes

16. 11. 2015
Vorschaubild zur Meldung: Gemeinschaftsfonds des Landes Brandenburg und des Deutschen Kinderhilfswerkes

Das Land Brandenburg und das Deutsche Kinderhilfswerk gründen den „Förderfonds Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Demokratie und Wahlen“. Ziel des Fonds ist die Stärkung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen.

Der „Förderfonds Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Demokratie und Wahlen“ unterstützt Maßnahmen, die die altersgemäße politische Mitwirkung von Mädchen und Jungen fördern und sie dadurch auch auf zukünftige politische Teilhabe vorbereiten. Hierbei sind die Beteiligung an Entscheidungsprozessen von ebenso großer Bedeutung wie die Mitwirkung im Rahmen von Projekten sowie Mitwirkungsformen im pädagogischen Alltag oder die Entwicklung jugendgerechter Kommunikations- und Organisationsformen zur Stärkung der Teilhabe von Mädchen und Jungen in vielfältigen politischen Handlungsfeldern.

 

Der „Förderfonds Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Demokratie und Wahlen“ unterstützt außerdem Projekte, die insbesondere die Beteiligung und Teilhabe der von Armut betroffenen Kinder und Jugendlichen in den Mittelpunkt stellen. Ziel ist es, diese Kinder und Jugendlichen zu mobilisieren und einzubeziehen, damit sie praktisch erfahren, dass sie nicht am Rande stehen.

Sie sollen Anerkennung erleben und im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe lernen, ihre Chancen aktiv zu nutzen. Es geht um ihren Fähigkeiten entsprechende, konkrete Partizipation, d.h. demokratische Teilhabe benachteiligter Kinder und Jugendlicher an Maßnahmen, die von ihnen akzeptiert bzw. selbst hervorgebracht werden. Dabei sind insbesondere Maßnahmen erwünscht, die zur Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund beitragen.  
 
Kinder und Jugendliche haben einen Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung, auf Förderung und Schutz, eine gewaltfreie und sie schützende Erziehung, auf Bildung und Ausbildung, auf eine Erziehung zu demokratischen Einwohnerinnen und Einwohnern sowie auf ihre angemessene Beteiligung am politischen und gesellschaftlichen Leben. Das geben die UN-Kinderrechtskonvention, das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung des Landes Brandenburg vor und wird in einer Vielzahl von Einzelgesetzen konkretisiert (SGB VIII, Brandenburger Schulgesetz, Kita-Gesetz, AGKJHG). Diesen Normen entsprechend streben das Land Brandenburg und das Deutsche Kinderhilfswerk an, das Bewusstsein für Kinderrechte zu vermitteln und ihre Umsetzung zu stärken.

 

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Bild zur Meldung: Gemeinschaftsfonds des Landes Brandenburg und des Deutschen Kinderhilfswerkes